Aktenzeichen: 3603 IN 4783/25
Am 25. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg einen weitreichenden Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AOA;87 GmbH gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Sophienstraße 5, 10178 Berlin, vertreten durch Geschäftsführerin Angela Kohlrusch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der Nummer HRB 9974 eingetragen.
Angesichts eines drohenden Liquiditätsengpasses und zur Abwendung möglicher nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurde um 14:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern, eine geordnete Verfahrensabwicklung zu ermöglichen und eine vorläufige Kontrolle durch eine neutrale Instanz sicherzustellen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Berliner Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Schuldnerin zu überwachen, das Vermögen zu sichern und insbesondere zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde die Verfügungsmacht der AOA;87 GmbH stark eingeschränkt. Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens – einschließlich offener Außenstände und Bankkonten – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Konten und Forderungen ist vollständig auf die Insolvenzverwalterin übergegangen. Ihr wurde ausdrücklich gestattet, Gelder einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, um eine einheitliche Gläubigerbefriedigung sicherzustellen.
Auch die Schuldner der AOA;87 GmbH (Drittschuldner) wurden verpflichtet, keine Zahlungen mehr an die GmbH selbst zu leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder dem Verfahren entzogen werden.
Die Rechtsanwältin Dr. Berner wurde außerdem beauftragt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlich sind. Sie übernimmt somit auch die Rolle einer Gutachterin zur Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen sowie der eventuellen Fortführbarkeit des Unternehmens.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt über das zentrale elektronische Bekanntmachungssystem. Sollte es nicht zur Verfahrenseröffnung kommen, wird die gespeicherte Mitteilung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme gelöscht.
Rechtsbehelf:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung und ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.07.2025