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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzmaßnahmen bei der CAR HEALTH CENTER Limited – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen: 9 IN 1066/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CAR HEALTH CENTER Limited, mit Sitz in der Haasstraße 7, 64293 Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99088, vertreten durch den Direktor Haroon Asghar, wohnhaft in der Sonnentaustraße 12, 60433 Frankfurt am Main, ist es zu einer bedeutenden Wendung gekommen.

Die durch das Gericht zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung, die im Rahmen der Sicherung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden waren, wurden mit Beschluss vom 29. Juli 2025 aufgehoben. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der CAR HEALTH CENTER Limited nicht ausreicht, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht das Insolvenzrecht vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird, da bereits die erforderlichen Mittel für die Durchführung fehlen. Die Gesellschaft gilt damit als faktisch vermögenslos.

Mit dem heutigen Beschluss hat das Amtsgericht Darmstadt somit die zuvor ergriffenen Maßnahmen wieder aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Für die Gläubiger ist dies ein bitteres Signal: Die Aussicht auf Befriedigung ihrer Forderungen ist durch die Feststellung der Mittellosigkeit erheblich geschmälert.

Dieser Schritt unterstreicht erneut die wirtschaftliche Schieflage der CAR HEALTH CENTER Limited und lässt Raum für Spekulationen über mögliche zukünftige Schritte – sei es eine Liquidation oder die endgültige Einstellung aller Geschäftstätigkeiten.

Amtsgericht Darmstadt, 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 9 IN 1066/24

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