Die BWD Objektgesellschaft Berlin II. mbH & Co. KG ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Immobiliengesellschaft mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3602 IN 3125/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRA 51884 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird c/o BBW Beratungs und Beteiligungsgesellschaft mbH, Quickborner Straße 78 in 13439 Berlin, angegeben. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin QUARTEQ Management & Service GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Michael Weise.
Die BWD Objektgesellschaft Berlin II. mbH & Co. KG ist dem Grundstücks und Wohnungswesen zuzuordnen. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Grundstücken einschließlich deren Überplanung und Bebauung mit Wohn und/oder Gewerbeeinheiten.
Damit ist die Gesellschaft als klassische Immobilienobjektgesellschaft ausgerichtet. Ihr Geschäftszweck beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Grundstücken. Vielmehr umfasst er ausdrücklich auch deren planerische Entwicklung und anschließende Bebauung. Dabei können sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Einheiten entstehen.
Die wirtschaftliche Tätigkeit kann somit verschiedene Phasen einer Immobilienentwicklung umfassen. Angefangen beim Erwerb eines Grundstücks kann die Gesellschaft dieses im eigenen Bestand halten, verwalten, planerisch entwickeln und schließlich mit Wohn oder Gewerbeeinheiten bebauen. Welche konkreten Grundstücke oder Immobilienprojekte zuletzt zum Vermögen der Gesellschaft gehörten, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Die BWD Objektgesellschaft Berlin II. mbH & Co. KG hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es jedoch nicht.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag mit Beschluss vom 11. August 2026 mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen. Damit reicht das nach Einschätzung des Gerichts vorhandene beziehungsweise für das Verfahren verfügbare Vermögen nicht aus, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Eine Abweisung mangels Masse ist von einer regulären Insolvenzeröffnung zu unterscheiden. Das Insolvenzgericht eröffnet in einem solchen Fall gerade kein Insolvenzverfahren, weil die hierfür erforderliche Kostendeckung fehlt. Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig von erheblicher Bedeutung, da kein reguläres Insolvenzverfahren zur gemeinschaftlichen Verwertung und Verteilung des schuldnerischen Vermögens durchgeführt wird.
Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der BWD Objektgesellschaft Berlin II. mbH & Co. KG enthält der veröffentlichte Beschluss keine Angaben. Ebenso wird nicht mitgeteilt, welche Grundstücke, Projektentwicklungen oder sonstigen Vermögenswerte zuletzt vorhanden waren und welche Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüberstanden.
Bemerkenswert ist der Vorgang insbesondere vor dem Hintergrund des Unternehmensgegenstandes. Bei einer Immobilienobjektgesellschaft können Grundstücke, Entwicklungsrechte und laufende Bauprojekte grundsätzlich wesentliche Vermögenspositionen darstellen. Aus der Abweisung mangels Masse lässt sich jedoch nicht ableiten, ob und welche konkreten Immobilien vorhanden waren oder mit welchen Rechten beziehungsweise Belastungen diese gegebenenfalls verbunden waren. Hierzu enthält die Bekanntmachung keine näheren Informationen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren zunächst ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der Eigenantrag der im Erwerb, Besitz, in der Verwaltung, Überplanung und Bebauung von Grundstücken mit Wohn und Gewerbeeinheiten tätigen BWD Objektgesellschaft Berlin II. mbH & Co. KG wurde mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3602 IN 3125/26 geführt.