Die Gerichte in Lüneburg, Hanau und Mannheim haben am 24. und 25. Juli 2025 jeweils Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen dreier Bauunternehmen angeordnet. Betroffen sind die Bau-Service-Koch GmbH aus Lüneburg, die A. u. W. Schäfer KG Hoch- und Tiefbau mit Sitz in Schlüchtern sowie die BBS Bruno Bauservice GmbH in Mannheim.
Bau-Service-Koch GmbH
Aktenzeichen: 46 IN 37/25 – Amtsgericht Lüneburg
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 209891 geführte Bau-Service-Koch GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Matteo Briaqhi, wurde am 25.07.2025 um 10:35 Uhr unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Lüneburg bestellt.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldner wurden angewiesen, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
A. u. W. Schäfer KG Hoch- und Tiefbau
Aktenzeichen: 70 IN 272/25 – Amtsgericht Hanau
Am 24.07.2025 um 16:00 Uhr wurde über das Vermögen der in Schlüchtern ansässigen Bauunternehmung A. u. W. Schäfer KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Vertreten wird die Gesellschaft durch Prof. Dr. Jan Roth und Andreas Schäfer.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main bestellt. Auch hier sind Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des Verwalters rechtsgültig.
BBS Bruno Bauservice GmbH
Aktenzeichen: 4 IN 1966/25 – Amtsgericht Mannheim
Die BBS Bruno Bauservice GmbH, geführt von Geschäftsführer Marco Giuseppe Alfred Bruno und eingetragen im HRB 708571 des Amtsgerichts Mannheim, unterliegt seit dem 24.07.2025 um 22:00 Uhr der Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Rechtsanwalt Patric Naumann aus Mannheim wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über Konten oder Außenstände verfügen; entsprechende Befugnisse liegen ausschließlich beim Insolvenzverwalter. Auch wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt.
In allen Verfahren sollen die vorläufigen Insolvenzverwalter das Schuldnervermögen sichern, die Zahlungsflüsse kontrollieren und prüfen, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die Eintragungen wurden in den zuständigen Gerichtsregistern bekannt gemacht.
Stand: 25.07.2025 – Angaben gemäß gerichtlicher Veröffentlichungen.