Das Amtsgericht Hameln hat am 25. Juli 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der
Camping Glockental GmbH, Flakenholz 22, 31855 Aerzen, angeordnet.
Unternehmensangaben:
- Handelsregister: AG Hannover, HRB 206102
- Vertreten durch: Geschäftsführer Rene Zielmann, Glockental 1, 37431 Bad Lauterberg im Harz
- Geschäftszweig: Betrieb von Campinganlagen (implizit aus dem Namen, nicht explizit angegeben)
Inhalt des Beschlusses:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Jörn Beier
Marienstr. 126, 32425 Minden
Tel.: 0571 / 6457713
Fax: 0571 / 6457739
E-Mail: info@sh-inso.de - Verfügungseinschränkungen:
Verfügungen der Antragstellerin über das eigene Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Drittschuldneranordnung:
Den Schuldnern der Camping Glockental GmbH ist es untersagt, direkt an die GmbH zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln zur Einsicht bereit.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden:
- Berechtigt zur Einlegung: Antragstellerin und – im Fall internationaler Zuständigkeitsrüge – auch Gläubiger (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 102c – § 4 EGInsO).
- Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung:
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
Kennung für elektronische Übermittlung: govello-1256292281518-000183636
Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Datenschutzhinweis:
Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Website:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder direkt beim Amtsgericht Hameln – Der Direktor.
Fazit:
Die Camping Glockental GmbH steht unter vorläufiger Insolvenzaufsicht. Gläubiger, Kunden und Vertragspartner sollten ihre Geschäftsbeziehungen entsprechend auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen abstimmen und beachten, dass Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig sind.