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CMF Storengy GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Fürth hat am 25. Juli 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CMF Storengy GmbH, Am Pfannenfeld 4, 90587 Obermichelbach, angeordnet.

Hintergrund

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der HRB 19994 eingetragen. Geschäftsführende Vertreterinnen sind Friedmann Lena Teresa und Schünemann Caroline.

Inhalt des Beschlusses

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
    (Telefon: +49(911)951285-0 | E-Mail: advo@ra-dr-beck.de)
  • Verfügungseinschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – einschließlich des Einzugs von Außenständen – bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  • Ziel der Maßnahme:
    Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelhinweis

Eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Beschwerden sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim:

Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth

einzulegen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Rechtsmittel können auch elektronisch übermittelt werden, jedoch nicht per E-Mail. Es gelten die Vorgaben gemäß § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Fazit:
Die CMF Storengy GmbH unterliegt derzeit einer gerichtlich angeordneten Überwachung. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Liquiditätslage zu sichern und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen. Gläubiger und Vertragspartner sollten ihre Ansprüche entsprechend der neuen Rechtslage abwickeln.

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