Aktenzeichen: 70k IN 279/25
Datum: 28.07.2025, 08:51 Uhr
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
SITUS IV GmbH
Konrad-Adenauer-Ufer 101
50668 Köln
(HRB 89383, AG Köln)
vertreten durch Geschäftsführer Dr. Peter Zimmermann,
die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Eckpunkte des Beschlusses:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff
Theodor-Heuss-Ring 36
50668 Köln - Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Drittschuldnern (z. B. Kunden, Geschäftspartnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – sind untersagt (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände); laufende Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Geschäftszweck der Schuldnerin:
Die SITUS IV GmbH betreibt den Kauf, Verkauf, die Projektierung und Verwaltung von Immobilien sowie Gesellschaftsbeteiligungen, inklusive Gründung von Gesellschaften für eigene Rechnung.
Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies:
- Zahlungen an die Gesellschaft sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
- Der Rechtsverkehr mit der Schuldnerin ist ab sofort eingeschränkt.
- Weitere Entwicklungen hängen von der Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung ab.
Amtsgericht Köln, 28.07.2025