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Amtsgericht Köln – Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung über die SITUS IV GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70k IN 279/25
Datum: 28.07.2025, 08:51 Uhr

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

SITUS IV GmbH
Konrad-Adenauer-Ufer 101
50668 Köln
(HRB 89383, AG Köln)
vertreten durch Geschäftsführer Dr. Peter Zimmermann,

die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Eckpunkte des Beschlusses:

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
    Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff
    Theodor-Heuss-Ring 36
    50668 Köln
  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Drittschuldnern (z. B. Kunden, Geschäftspartnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – sind untersagt (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände); laufende Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Geschäftszweck der Schuldnerin:

Die SITUS IV GmbH betreibt den Kauf, Verkauf, die Projektierung und Verwaltung von Immobilien sowie Gesellschaftsbeteiligungen, inklusive Gründung von Gesellschaften für eigene Rechnung.

Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies:

  • Zahlungen an die Gesellschaft sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
  • Der Rechtsverkehr mit der Schuldnerin ist ab sofort eingeschränkt.
  • Weitere Entwicklungen hängen von der Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung ab.

Amtsgericht Köln, 28.07.2025

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