Aktenzeichen: 105 IN 451/25
Im Zuge eines am Amtsgericht Ravensburg anhängigen Insolvenzantrags wurde mit Beschluss vom 25. Juli 2025 um 15:21 Uhr ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der JM Taxi GmbH aus Bad Schussenried eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Rohrwiesenstraße 5, vertreten durch die Geschäftsführer Abdullahad Kass und Michlin Menz, steht vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Angesichts der drohenden Zahlungsunfähigkeit und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht mehrere weitreichende Maßnahmen getroffen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – wurden untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Michael Wahl aus Ulm bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Überwachung der JM Taxi GmbH mit dem Ziel, das bestehende Vermögen zu sichern und vor Substanzverlust zu bewahren. In dieser Funktion ist er befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem darf er Sonderkonten eröffnen, um die finanzielle Lage der Schuldnerin transparent und geordnet zu verwalten.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen durch die Schuldnerin in diesen Bereichen sind nur noch mit dessen ausdrücklicher Zustimmung rechtswirksam.
Weiterhin ist es der JM Taxi GmbH untersagt, Zahlungen von Drittschuldnern entgegenzunehmen. Stattdessen sind alle bestehenden Schuldner des Unternehmens angehalten, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Die betroffenen Kreditinstitute sind zur umfassenden Auskunft verpflichtet.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zudem gestattet, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und notwendige Nachforschungen anzustellen. Bücher und Geschäftspapiere müssen ihm auf Verlangen vorgelegt werden, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft vollständig aufklären zu können. Ebenso wird er beauftragt zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund nach der Rechtsform der Schuldnerin gegeben ist und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben über das elektronische Kommunikationssystem unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Im Falle einer späteren Verfahrensaufhebung erfolgt die Löschung der veröffentlichten Daten binnen sechs Monaten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Bekanntmachung bei dem Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40–44, 88212 Ravensburg, schriftlich oder zu Protokoll einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung über www.ejustice-bw.de ist möglich; eine Übermittlung per E-Mail hingegen ist unzulässig.
Mit diesem Beschluss beginnt ein rechtlich und wirtschaftlich bedeutsames Prüfverfahren, dessen Ausgang entscheidenden Einfluss auf die Zukunft der JM Taxi GmbH haben wird.