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Guard Berlin Verwaltungs GmbH: Zwei Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Fall der Guard Berlin Verwaltungs GmbH, ansässig in der Flottenstraße 56, 13407 Berlin und vertreten durch Geschäftsführer Sahin Kebeli, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. Juli 2025 zwei Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Verfahren 1 – Eigenantrag der Schuldnerin

Aktenzeichen: 3606 IN 142/25
Der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die Entscheidung erfolgte, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um die Verfahrenskosten zu decken.

Verfahren 2 – Gläubigerantrag

Aktenzeichen: 3606 IN 317/25
Auch der separate Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wurde aus demselben Grund – Masseunzulänglichkeit – abgewiesen.

Bedeutung

Die zweifache Abweisung dokumentiert den vollständigen Vermögensverfall der Guard Berlin Verwaltungs GmbH. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine formelle Insolvenzabwicklung stattfinden wird und Forderungen damit nur außerhalb eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können – mit äußerst geringen Aussichten auf Realisierung.

Hinweis zur Rechtslage

Beide Entscheidungen sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt je nach Bekanntmachungsform mit Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet.

Stand: 25.07.2025 – Quelle: Insolvenzgericht Charlottenburg, Berlin

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