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API TECH Deutschland GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, hat am 25. Juli 2025 um 11:27 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der API TECH Deutschland GmbH, Neumühler Weg 30.3, 66130 Saarbrücken, einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Unternehmenshintergrund

Die Gesellschaft ist unter HRB 105440 im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Frédéric Yves Marcel Deprun vertreten.

Anordnung durch das Insolvenzgericht

Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Maßnahmen im Überblick:

  • Allgemeines Verfügungsverbot: Die API TECH Deutschland GmbH darf nicht mehr selbst über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Einzugsbefugnis: Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  • Zahlungsstopp an die Gesellschaft: Drittschuldner (Schuldner der GmbH) dürfen nur noch an den Verwalter leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsverbot: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, sind untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.

Bedeutung

Die API TECH Deutschland GmbH unterliegt nun einer strengen gerichtlichen Kontrolle mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenzeröffnung zu klären. Gläubiger sind angehalten, Forderungen vorzubereiten, jedoch derzeit ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Kontakt zu treten.

Stand: 25.07.2025 – Quelle: Insolvenzgericht Saarbrücken (Außenstelle Sulzbach)

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