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Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg

BGH | © WilliamCho / Pixabay

Im Betrugsprozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Anklage wirft dem 49-Jährigen unter anderem versuchten Betrug und Steuerdelikte vor.

Ballweg habe sich öffentlich als politisch verfolgter Märtyrer inszeniert, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „In Wahrheit steht ein gewöhnlicher Angeklagter vor Gericht“, betonte sie. Er habe gezielt das Vertrauen seiner Unterstützer ausgenutzt, um unter dem Deckmantel politischer Opposition Geld zu sammeln – ohne die angekündigte zweckgebundene Verwendung einzuhalten.

Zusätzlich zur Haftstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft die Einziehung von über 500.000 Euro, die Ballweg durch Spendensammlungen eingenommen haben soll.

Ballweg, der seit 2020 als Gesicht der „Querdenken“-Bewegung bekannt wurde, steht seit Monaten in Stuttgart vor Gericht. Der Prozess gilt als politisch brisant – nicht nur wegen seiner prominenten Rolle bei den Corona-Protesten, sondern auch wegen seiner Selbstdarstellung als Opfer eines „Unrechtsstaates“.

Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Beobachter rechnen mit breitem öffentlichen Interesse – sowohl bei Unterstützern Ballwegs als auch bei Kritikern der Querdenken-Bewegung.

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