Der Discounter Lidl sieht sich mit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg konfrontiert. Der Vorwurf: irreführende Werbung. Konkret geht es um eine Aktion mit dem Slogan „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“, die aus Sicht der Verbraucherschützer nicht hält, was sie verspricht.
Kritik: Keine transparente Preisliste
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass Lidl keine überprüfbare Liste der angeblich gesenkten Produkte zur Verfügung stellt. Dadurch sei nicht nachvollziehbar, welche Produkte wirklich günstiger seien – oder ob es sich lediglich um kurzfristige Preisanpassungen oder reguläre Sonderangebote handelt.
„Die Werbung erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass eine große Zahl an Produkten unmittelbar und dauerhaft im Preis gesenkt wurde – ohne dass das konkret überprüfbar ist“, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Genau das sei intransparent und damit rechtlich unzulässig.
Ziel: Mehr Klarheit bei Preisversprechen
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer laut eigener Aussage ein höheres Maß an Transparenz und Fairness im Wettbewerb durchsetzen. Besonders bei Preisaktionen müssten Verbraucher klar erkennen können, was wirklich dauerhaft günstiger wird – und was nur Marketing ist.
Eine Reaktion von Lidl auf die Klage steht bislang aus. Der Discounter hatte bereits in der Vergangenheit mit Preisaktionen für Aufmerksamkeit gesorgt, wurde aber auch schon mehrfach von Verbraucherschützern wegen unpräziser Aussagen in der Werbung abgemahnt.