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Ende der vorläufigen Sicherung: Perez Stanztechnik GmbH entlässt Maßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 104/25

Mit Beschluss vom 11. Juli 2025 hat das Amtsgericht Köln die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Perez Stanztechnik GmbH aufgehoben. Das Unternehmen mit Sitz in Leichlingen, Am Sandberg 28, war seit dem 6. Juni 2025 Gegenstand eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, das nun in eine neue Phase übergeht.

Die im Handelsregister unter HRB 49100 eingetragene Gesellschaft wird von der Geschäftsführerin Frau Sigrid Perez-Castrillo geleitet und ist spezialisiert auf die Entwicklung, Planung, Weiterverarbeitung sowie den Handel mit Rohstoffen und Fertigartikeln unterschiedlichster Art. Der Geschäftszweig ist breit aufgestellt und umfasst sowohl industrielle Vorstufen als auch den Endvertrieb fertiger Produkte.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann mehrere Ursachen haben – etwa einen erfolgreichen Antrag auf Verfahrenseinstellung, eine Einigung mit Gläubigern oder die Feststellung, dass keine ausreichenden Gründe zur Fortführung des Verfahrens mehr vorliegen. Ob die Aufhebung auf eine positive Wendung in der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hindeutet oder ob sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, bleibt derzeit offen.

Der Beschluss markiert jedenfalls einen Wendepunkt im bisherigen Verlauf des Verfahrens. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.

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