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Finanzielle Schieflage im Kampfsportbereich: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Schule für Selbstverteidigung UG in Krefeld
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Finanzielle Schieflage im Kampfsportbereich: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Schule für Selbstverteidigung UG in Krefeld

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25

Am 11. Juli 2025 um 15:09 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragen und hat ihren Sitz in der Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, wohnhaft in Bissendorf.

Die Entscheidung des Gerichts erfolgte nach § 21 und § 22 der Insolvenzordnung (InsO) und markiert einen kritischen Einschnitt für das junge Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von Selbstverteidigungstechniken spezialisiert hat. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Schwarzer mit Kanzleisitz in Düsseldorf (Bennigsen-Platz 1) bestellt. Er trägt ab sofort die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft durch die Geschäftsführung nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam. Dies dient der Vermeidung von Vermögensverschiebungen und dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Gleichzeitig wurde allen Drittschuldnern – also jenen, die noch offene Forderungen gegenüber der Schule für Selbstverteidigung UG haben – untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, nur unter Beachtung der Anordnung und in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter zu handeln.

Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, darunter auch Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, ausgesetzt beziehungsweise untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt eine entscheidende Phase, in der geprüft wird, ob das Unternehmen fortgeführt oder geordnet abgewickelt werden kann. Der vollständige Gerichtsbeschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht bereit.

Für die Betroffenen – vom Inhaber über Mitarbeitende bis hin zu Gläubigern – bedeutet dies eine Zeit der Ungewissheit, aber auch die Chance auf strukturelle Neuordnung. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Schule sein.

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