Aktenzeichen 3615 IN 2274/25
Berlin, 11. Juli 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute einen wichtigen Schritt im Verfahren zur möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 300plus GmbH vollzogen. Das Unternehmen mit Sitz in der Gustav-Müller-Straße 19, 10829 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Klöwer, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 132969 eingetragen.
Angesichts der bestehenden Gefährdung einer geordneten Vermögensverwaltung und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde durch gerichtlichen Beschluss um 12:30 Uhr eine Reihe weitreichender Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.
Im Zentrum der gerichtlichen Anordnung steht die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen, Budapester Straße 31, 10787 Berlin, betraut. Von nun an unterliegen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Ferner kann er unter eigenem Namen oder dem der Schuldnerin Sonderkonten einrichten und über diese verfügen.
Darüber hinaus wurde den Kreditinstituten der Schuldnerin eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter auferlegt. Ebenso sind Drittschuldner verpflichtet, sämtliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten – ein wichtiges Instrument zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse.
In Vollzug seiner Aufgaben ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume der 300plus GmbH einschließlich etwaiger Nebenräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese bis zur endgültigen Entscheidung in Verwahrung zu nehmen. Die Schuldnerin hat ihm dabei uneingeschränkt Auskunft über sämtliche relevanten Vermögensverhältnisse zu erteilen.
Die getroffenen Sicherungsmaßnahmen sind gemäß § 3 InsOBekV in einem elektronischen Informationssystem öffentlich bekannt gemacht worden und bleiben dort bis zum Eintritt einer der gesetzlich vorgesehenen Löschfristen gespeichert.
Der Beschluss ist anfechtbar. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerde schriftlich oder zu Protokoll eingelegt und entsprechend unterzeichnet sein.
Auch die Anforderungen an elektronische Einreichungen von Rechtsbehelfen sind präzise geregelt: Nur mit qualifizierter elektronischer Signatur und über gesicherte Übermittlungswege kann die Rechtzeitigkeit und Wirksamkeit gewahrt bleiben.
Mit diesem Beschluss steht die 300plus GmbH unter einer gerichtlich angeordneten Schutzstellung – eine entscheidende Phase für alle Beteiligten, um mögliche Perspektiven für eine Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu entwickeln.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 11. Juli 2025