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Sonnenschein GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 80 IN 513/25

Bochum, 11. Juli 2025 – In einem weiteren bedeutenden Schritt zur Wahrung der Gläubigerinteressen hat das Amtsgericht Bochum im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sonnenschein GmbH umfassende vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Alter Fährweg 8, 58456 Witten, geführt im Handelsregister unter HRB 16256, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Markus Patrick Schoebel, wohnhaft in Hobeuken 4d, 45549 Sprockhövel.

Die Sonnenschein GmbH, deren Geschäftszweig die Produktion und den Handel mit Spirituosen, Bier und Wein sowie den Betrieb eines Restaurants umfasst, befindet sich in wirtschaftlich unruhigem Fahrwasser. Zum Schutz der Insolvenzmasse und zur geordneten Durchführung des Verfahrens wurde am 11. Juli 2025 um 13:07 Uhr durch richterliche Verfügung die vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Krämer, Berliner Straße 7, 58452 Witten, bestellt. Ihre Aufgabe besteht fortan darin, über die finanziellen und betrieblichen Angelegenheiten der Schuldnerin zu wachen und diese im Sinne aller Gläubiger zu sichern.

Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung sind:

  • Verfügungen der Sonnenschein GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldnern – also Schuldnern der Sonnenschein GmbH – ist es untersagt, weiterhin an das Unternehmen direkt zu zahlen.

  • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Alle Leistungen sind ab sofort ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung an sie zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Mit diesen Maßnahmen soll ein unkontrollierter Zugriff auf das Vermögen der Schuldnerin verhindert werden. Ziel ist es, die vorhandenen Werte zu sichern, die wirtschaftliche Lage umfassend zu analysieren und gegebenenfalls eine Grundlage für eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Geschäftsbetriebs zu schaffen.

Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Bochum, 11. Juli 2025

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