Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, hat mehr Schutz für sensible Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. Zwar sei vorgesehen, dass Versicherte selbst festlegen können, wer welche Informationen einsehen darf – doch die Umsetzung lasse zu wünschen übrig.
„Die elektronische Patientenakte sieht vor, dass Versicherte einstellen können, auf welche Daten zugegriffen werden kann“, sagte Specht-Riemenschneider der Funke Mediengruppe. „Leider ist diese Einstellung jedoch nicht so fein, wie man es sich wünschen würde.“
Mit der Einführung der ePA sollen medizinische Daten – von Befunden über Medikationspläne bis hin zu Röntgenbildern – digital gespeichert und behandelnden Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, die medizinische Versorgung effizienter und besser vernetzt zu gestalten.
Doch Datenschützerinnen und Datenschützer mahnen seit Jahren zur Vorsicht. Besonders problematisch sei, dass viele Versicherten bislang nicht genau steuern können, ob etwa der Zahnarzt auch die psychotherapeutischen Befunde sehen darf – oder umgekehrt.
Specht-Riemenschneider empfiehlt deshalb, sich an den geplanten Vorgaben des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) zu orientieren. Dieser sieht deutlich strengere Regeln und eine differenziertere Zugriffskontrolle vor.
Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte ab 2025 standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten einführen – mit einer Widerspruchsmöglichkeit. Umso wichtiger sei es, so die Datenschutzbeauftragte, dass der Vertrauensschutz der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleibt.
Die Debatte zeigt: Technologischer Fortschritt allein reicht nicht – auch Transparenz, Kontrolle und Vertrauen müssen mitwachsen.