Ein Berliner Gericht hat einen 38-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine bewusstlose Abiturientin vergewaltigt hat. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals 20-Jährige gezielt zum Konsum von Drogen animiert hatte, um sie anschließend sexuell zu missbrauchen.
Die junge Frau war nach dem Drogenkonsum völlig wehrlos. In diesem Zustand nutzte der Verurteilte ihre Bewusstlosigkeit aus, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen – ein schweres Verbrechen, das für die Betroffene und ihre Familie traumatische Folgen hat.
Besonders brisant: Die Ermittlungen kamen erst Wochen nach der Tat ins Rollen – nicht etwa durch die Polizei, sondern weil die Familie der jungen Frau Druck machte. Zunächst hatten die ermittelnden Beamten keinen Anfangsverdacht gesehen und sich auf die Aussagen des Täters verlassen. Erst durch das beharrliche Engagement der Angehörigen nahm die Justiz den Fall schließlich doch noch auf.
Mit dem Urteil will das Gericht ein klares Zeichen setzen: Der Missbrauch einer hilflosen Person wiegt schwer – und wer einen solchen Zustand durch Drogenkonsum bewusst herbeiführt, macht sich in besonderem Maße schuldig.
Für die Familie bleibt die Haftstrafe dennoch nur ein kleiner Schritt auf einem langen Weg, das Erlebte zu verarbeiten – und dafür zu sorgen, dass solche Fälle künftig ernster genommen werden.