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Nach Hörsaalbesetzung: 32-Jähriger wegen Nötigung verurteilt

AJEL / Pixabay

Im Zusammenhang mit der Hörsaalbesetzung an der Freien Universität Berlin im Dezember 2023 ist ein 32-jähriger Mann wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den jüdischen Studenten Lahav Shapira am Betreten eines Hörsaals gehindert hatte.

„Er hat Herrn Shapira unter Einsatz seines Körpers den Zugang verwehrt – dazu war er nicht berechtigt“, erklärte Richterin Leonie Richter in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte bei der damaligen Besetzung als Ordner agiert.

Die Aktion war Teil einer umstrittenen Protestwelle, bei der sich Studierende unter anderem mit propalästinensischen Positionen solidarisierten. Die Hörsaalbesetzung war von intensiven Debatten und teilweise hitzigen Auseinandersetzungen begleitet. Der betroffene Student hatte versucht, während der Aktion den Hörsaal zu betreten, wurde jedoch körperlich abgehalten.

Der nun Verurteilte hatte vor Gericht angegeben, er habe lediglich versucht, „für Ordnung zu sorgen“ und eine Eskalation zu verhindern. Das Gericht bewertete sein Verhalten jedoch als grenzüberschreitend und rechtswidrig, da keine rechtliche Grundlage für das Verhindern des Zutritts bestand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es steht dem Angeklagten frei, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung wirft auch ein Schlaglicht auf die zunehmende Spannung an Hochschulen zwischen Meinungsfreiheit, Protestkultur und individuellen Rechten – ein Spannungsfeld, das derzeit bundesweit für Diskussionen sorgt.

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