Ein mehr als ein Vierteljahrhundert alter Mordfall hat ein juristisches Ende gefunden: Das Landgericht Würzburg hat zwei Männer – einen heute 67-jährigen Türken und seinen 50-jährigen Sohn, der als staatenlos gilt – wegen der Ermordung eines Gastwirts im Jahr 1997 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.
Nach Überzeugung der Strafkammer war es der damals 23-jährige Sohn, der den Gastwirt erschoss, um eine Geldforderung mit Gewalt durchzusetzen. Den Auftrag zur Tat soll sein Vater erteilt haben. Das Gericht stützt sein Urteil auf neue Beweise und Zeugenaussagen, die nach jahrzehntelanger Ermittlungsarbeit zur Wiederaufnahme des Falls führten.
Der Fall hatte die Region Unterfranken in den späten 1990er-Jahren erschüttert: Der Gastwirt war in seinem Lokal erschossen worden, ein Motiv konnte damals nicht zweifelsfrei geklärt werden, die Tat blieb lange ungeklärt. Über die Jahre geriet das Vater-Sohn-Duo immer wieder ins Visier der Ermittler – doch erst neue Hinweise führten nun zur Anklage und letztlich zur Verurteilung.
Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass der Sohn den tödlichen Schuss abgab, um eine ausstehende Geldforderung im Sinne des Vaters gewaltsam einzutreiben. Die Tat sei kaltblütig und geplant gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vater habe dabei eine steuernde Rolle übernommen und den Mord aus dem Hintergrund organisiert.
Mit dem Urteil endet ein langjähriger Kriminalfall, der Ermittler wie Angehörige über Jahrzehnte nicht losgelassen hat. Für die Familie des Opfers bringt das Urteil zwar späte Gerechtigkeit – doch die seelischen Wunden bleiben.