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Finanzskandal beim RBB: Gericht spricht Schadenersatz gegen Ex-Intendantin Schlesinger zu

3dman_eu / Pixabay

Im juristischen Nachspiel des RBB-Finanzskandals hat das Landgericht Berlin ein wegweisendes Urteil gefällt: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kann von seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger grundsätzlich Schadenersatz fordern. Wegen Pflichtverletzungen bei der Nutzung ihres Dienstwagens sowie bei abgerechneten Reisekosten muss Schlesinger dem Sender zunächst 24.000 Euro zurückzahlen. Über mögliche weitere Forderungen – der RBB verlangt insgesamt bis zu zwei Millionen Euro – wird in einem separaten Verfahren entschieden.

Das Urteil ist ein vorläufiger Höhepunkt in einem Skandal, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttert hat. Schlesinger war vor zwei Jahren fristlos entlassen worden, nachdem Vorwürfe über unangemessene Spesenabrechnungen, Luxusausstattung ihres Büros und intransparente Beraterverträge laut geworden waren. Die Affäre hatte nicht nur das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert, sondern auch eine Debatte über die Aufsicht und Kontrolle öffentlich-rechtlicher Sender ausgelöst.

Das Berliner Landgericht sah nun einen Teil der Vorwürfe als begründet an – insbesondere in Bezug auf private Nutzung des Dienstwagens und fragwürdige Reisekostenabrechnungen. Gleichzeitig konnte auch Schlesinger einen Teilerfolg für sich verbuchen: Der RBB muss ihr ein Ruhegehalt für einen Monat in Höhe von rund 18.400 Euro nachzahlen, da die entsprechenden vertraglichen Regelungen zunächst weiterhin galten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Berufungen sind möglich. Dennoch gilt es als Signal: Pflichtverletzungen in Führungspositionen öffentlich-rechtlicher Institutionen bleiben nicht ohne rechtliche Konsequenzen. Der Fall Schlesinger hat längst bundesweit Wellen geschlagen – und dürfte auch in Zukunft ein Beispiel dafür sein, wie eng Verantwortung und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Bereich miteinander verknüpft sind.

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