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Haftstrafe für Star-Koch Alfons Schuhbeck – Gericht verhängt über vier Jahre

falco (CC0), Pixabay

Das Landgericht München I hat den prominenten TV-Koch Alfons Schuhbeck erneut verurteilt – diesmal zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Das Urteil umfasst mehrere Delikte, darunter Insolvenzverschleppung und Betrug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die neue Strafe wird mit einer bereits bestehenden Verurteilung kombiniert. Schuhbeck war bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Damals hatte das Gericht festgestellt, dass der bekannte Gastronom über Jahre hinweg Einnahmen aus seinen Restaurants an der Kasse vorbeigeschleust und somit rund 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbei manövriert hatte. Der Haftantritt war wegen seines angeschlagenen Gesundheitszustands bislang ausgesetzt.

Mit dem aktuellen Urteil verschärft sich die Lage für den 75-Jährigen deutlich. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Schuhbeck trotz seiner finanziellen Schieflage weiterhin wirtschaftliche Risiken verschleiert, Gläubiger getäuscht und damit elementare Regeln des Insolvenzrechts verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung verzichtete auf eine konkrete Strafmaßforderung, plädierte aber auf eine Berücksichtigung des Gesundheitszustands sowie der Lebensleistung des Angeklagten.

Alfons Schuhbeck, einst Hoflieferant des FC Bayern München und beliebter Fernsehkoch, ist damit einer der bekanntesten deutschen Prominenten, die wegen Wirtschaftsstraftaten ins Gefängnis müssen. Ob und wann er seine Haft tatsächlich antreten muss, hängt weiterhin auch vom medizinischen Gutachten ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können in Revision gehen.

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