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Insolvenzantrag der 4 D Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 67a IN 164/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Juli 2025 entschieden, den Insolvenzantrag der 4 D Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Steenbargkoppel 36, 22397 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174319 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Reinhard Edmund Dörmer vertreten.

Die 4 D Beteiligungsgesellschaft mbH wurde mit dem Zweck gegründet, Beteiligungen an Unternehmen zu halten und zu verwalten, verbunden mit allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Am 3. Mai 2025 stellte die Gesellschaft selbst den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, welcher am 8. Mai 2025 beim Amtsgericht Hamburg einging.

Mit dem aktuellen Beschluss stellt das Gericht nun fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die gesetzliche Folge: Der Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen. Damit fehlt die rechtliche Grundlage, ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und eine geordnete Abwicklung unter Aufsicht des Gerichts kann nicht mehr stattfinden.

Für Gläubiger bedeutet dies in der Praxis meist, dass ihre Forderungen weitgehend uneinbringlich bleiben. Ohne Insolvenzmasse gibt es keine Verteilung – offene Verbindlichkeiten können somit in den allermeisten Fällen nicht mehr bedient werden. Mit der Abweisung endet das Verfahren, die Gesellschaft wird faktisch handlungsunfähig zurückgelassen und droht im nächsten Schritt von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht zu werden.

Die Entscheidung unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine frühzeitige finanzielle Vorsorge und Risikoplanung insbesondere bei Beteiligungsgesellschaften ist, deren Erträge oft stark von den wirtschaftlichen Erfolgen der gehaltenen Unternehmen abhängen.

67a IN 164/25
Amtsgericht Hamburg, 7. Juli 2025

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