Unter dem Aktenzeichen 810 IN 889/25 A-33- hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. Juli 2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Abbey Road Institute GmbH angeordnet. Das renommierte Bildungsinstitut mit Sitz in der Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 121206 eingetragen und wird von Geschäftsführer Ulrich Schiller geleitet.
Die Abbey Road Institute GmbH steht seit ihrer Gründung für hochwertige Ausbildung im Bereich Musikproduktion und Tontechnik – ein Name, der an die weltberühmten Studios in London erinnert und für viele junge Kreative eine Eintrittskarte in die Welt der professionellen Audio-Produktion bedeutet. Doch selbst starke Marken und innovative Bildungskonzepte können wirtschaftlich ins Wanken geraten, wenn finanzielle Schwierigkeiten überhandnehmen.
Um das Vermögen der Gesellschaft vor einer unkontrollierten Verwertung zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu sichern, wurde mit sofortiger Wirkung die vorläufige Insolvenzverwaltung nach den §§ 21, 22 InsO angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs aus Frankfurt am Main bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Abbey Road Institute GmbH zu sichern, bestehende Forderungen zu prüfen und zu klären, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist.
Alle Verfügungen der Gesellschaft – dazu gehört auch die Einziehung offener Außenstände – sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden oder sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert.
Für Geschäftsführer Ulrich Schiller bedeutet dieser Beschluss, dass alle Entscheidungen, die die Vermögenslage der Gesellschaft betreffen, nur noch in enger Abstimmung mit Frau Kappel-Gnirs getroffen werden dürfen. Für die Studierenden, Dozenten und Geschäftspartner des Instituts bedeutet die angeordnete Sicherung zunächst Stabilität: Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird geprüft, ob ein Neustart oder eine Sanierung möglich ist – oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist.
810 IN 889/25 A-33-
Amtsgericht Frankfurt am Main, 8. Juli 2025