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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Afghan Türk GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 213/25 hat das Amtsgericht Würzburg am 8. Juli 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Afghan Türk GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Stadtmühlengasse 5, 97816 Lohr, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 17621 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jawzjani Habibullah vertreten.

Die Afghan Türk GmbH war in den letzten Jahren im Bereich Handel und Dienstleistungen tätig und hat sich mit interkulturellem Brückenschlag und wirtschaftlicher Vernetzung zwischen Afghanistan und Deutschland einen Namen gemacht. Doch auch gut vernetzte Firmen sind nicht immun gegen wirtschaftliche Risiken, schwankende Auftragslagen und schwierige Marktbedingungen.

Um eine unkontrollierte Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht mit sofortiger Wirkung eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Lühr bestellt, dessen Kanzlei ihren Sitz in Hösbach hat. Er wird ab sofort die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu verwalten und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.

Von nun an dürfen Verfügungen über das Vermögen der Afghan Türk GmbH – darunter auch die Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder der Insolvenzmasse entzogen werden.

Für Geschäftsführer Jawzjani Habibullah bedeutet dies eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Lühr. Dieser wird Zugang zu allen relevanten Unterlagen, Geschäftsbüchern und Verträgen erhalten und prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens unter insolvenzrechtlichen Schutzvorschriften möglich ist – oder ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens erfüllt sind.

Für Gläubiger bietet dieser Schritt Sicherheit: Forderungen können künftig nicht mehr durch unkoordinierte Zahlungen gefährdet werden, und es besteht die Chance, dass im Rahmen einer geregelten Insolvenz geordnete Verhältnisse geschaffen werden.

IN 213/25
Amtsgericht Würzburg, 8. Juli 2025

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