Unter dem Aktenzeichen 613 IN 141/25 hat das Amtsgericht Aschaffenburg am 7. Juli 2025 entschieden, den Insolvenzantrag der IC. Immobilien UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Herstallstraße 35, 63739 Aschaffenburg, ist im Handelsregister unter HRB 16276 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Celikkiran Ismailhan vertreten.
Die IC. Immobilien UG (haftungsbeschränkt) war im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig – ein Geschäftsfeld, das gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten besonderen Herausforderungen unterliegt. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war von der Gesellschaft selbst gestellt worden, um eine geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht zu ermöglichen.
Mit der Abweisung des Antrags stellt das Gericht nun jedoch fest, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die voraussichtlichen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung ist damit nach geltendem Insolvenzrecht nicht möglich.
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung in der Praxis bittere Realität: Ohne ein Verfahren gibt es keine Möglichkeit zur geordneten Verwertung der noch vorhandenen Vermögenswerte und keine geregelte Verteilung der Mittel. Forderungen drohen damit endgültig uneinbringlich zu werden.
Die IC. Immobilien UG (haftungsbeschränkt) bleibt nach dieser Entscheidung rechtlich bestehen, wird jedoch faktisch handlungsunfähig sein. Meist folgt auf eine solche Abweisung mangels Masse die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Mit dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr, dass eine frühzeitige finanzielle Vorsorge und nachhaltige Liquiditätsplanung gerade bei kleinen Gesellschaften entscheidend ist, um im Krisenfall noch handlungsfähig zu bleiben.
613 IN 141/25
Amtsgericht Aschaffenburg, 7. Juli 2025