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Actome GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 8 IN 433/25 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 8. Juli 2025 um 13:20 Uhr eine weitreichende Maßnahme zur Sicherung des Vermögens der Actome GmbH beschlossen. Die im Innovationsquartier an der Georges-Köhler-Allee 302 in Freiburg ansässige Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Florian Braune, ist im Handelsregister unter HRB 716025 eingetragen.

Die Actome GmbH, ein innovatives Unternehmen, das sich auf biotechnologische Forschung und Entwicklung spezialisiert hat, steht exemplarisch für den technologischen Fortschritt aus dem Wissenschaftsstandort Freiburg. Doch auch zukunftsweisende Forschung schützt nicht vor wirtschaftlichen Turbulenzen, die eine gerichtliche Begleitung erfordern.

Um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, hat das Gericht ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung keine Rechtsgeschäfte mehr ohne die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin tätigen darf. Gleichzeitig geht die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Firmenvermögen unmittelbar auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Bereits zuvor, am 2. Juli 2025, wurden erste Maßnahmen ergriffen, die durch den aktuellen Beschluss ausdrücklich bestätigt und fortgeführt werden.

Darüber hinaus bewirkt der Beschluss eine Unterbrechung sämtlicher laufender Zivilverfahren, wie es § 240 ZPO vorsieht. Dies gibt dem Unternehmen sowie den Gläubigern Raum und Zeit, um in einem geordneten Verfahren die nächsten Schritte zu prüfen.

Der nächste Zeitraum wird entscheidend sein: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Actome GmbH eingehend zu prüfen, die Bücher zu sichten und zu klären, ob eine tragfähige Fortführung möglich ist oder ein geregeltes Hauptinsolvenzverfahren folgen muss. Für Mitarbeiter, Partner und Gläubiger ist dieser Beschluss ein Signal, dass jetzt geordnete Strukturen geschaffen werden sollen.

8 IN 433/25
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 8. Juli 2025

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