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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der moto2go GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 22 IN 92/25 hat das Amtsgericht Tostedt am 07. Juli 2025 beschlossen, den am 16. Juni 2025 erlassenen Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie aller weiteren Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufzuheben.

Betroffen ist die moto2go GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kurth, mit Sitz in Buchholz in der Nordheide (HRB 86182, Amtsgericht Hamburg).

Der vollständige Aufhebungsbeschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

22 IN 92/25 – Amtsgericht Tostedt, 07. Juli 2025

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