Unter dem Aktenzeichen 3 IN 221/25 hat das Amtsgericht Aalen am 4. Juli 2025 um 12:35 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der brands aid GmbH beschlossen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Güglingstraße 70 in 73529 Schwäbisch Gmünd und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728248 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Dennis Matthussek.
Die brands aid GmbH ist in der Welt des Marketings und der Markenentwicklung tätig – ein Feld, das Kreativität, Innovation und wirtschaftliche Stabilität erfordert. Doch trotz allem Know-how und Engagement sieht sich das Unternehmen nun gezwungen, unter den Schutz eines vorläufigen Insolvenzverfahrens zu treten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin bestellt, dessen Kanzlei in der Königstraße 18 in 70173 Stuttgart ansässig ist. Mit sofortiger Wirkung übernimmt er die Verantwortung, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen.
Der Geschäftsführer der brands aid GmbH darf ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände der Gesellschaft verfügen. Auch die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände liegt nun allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der zudem ermächtigt ist, Sonderkonten einzurichten, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Forderungen einzuziehen.
Den Drittschuldnern der brands aid GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Sämtliche Forderungen müssen an den vorläufigen Insolvenzverwalter abgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse nicht geschmälert wird.
Darüber hinaus hat das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt, um den Handlungsspielraum des Verwalters zu sichern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Unterlagen zu sichten und alle notwendigen Informationen einzuholen, um eine gesicherte Entscheidungsgrundlage für die Frage einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob für die brands aid GmbH eine Perspektive für eine Fortführung besteht oder ob das Insolvenzverfahren in die nächste Phase tritt. Bis dahin sollen die getroffenen Maßnahmen sicherstellen, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben und eine geordnete Klärung der Vermögenslage möglich ist.
Amtsgericht Aalen, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 3 IN 221/25