Unter dem Aktenzeichen 3613 IN 1565/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 3. Juli 2025 den Antrag der Vancy GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen abgewiesen. Die Gesellschaft mit der zuletzt bekannten Geschäftsadresse in der Mühlenstraße 8a in 14167 Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 235492 eingetragen und wurde von ihrem Geschäftsführer Dr. Thomas Florestan Goedings vertreten.
Die Vancy GmbH verfolgte ambitionierte Pläne: Sie wollte mit einer eigenen Social-Media-Plattform in einem bereits stark besetzten Markt Fuß fassen. Die Idee versprach moderne Kommunikationsansätze, neue Features für Community-Building und eine Plattform, die sich durch Innovation von etablierten Netzwerken abheben sollte. Doch trotz des visionären Konzepts gelang es der jungen Gesellschaft offenbar nicht, die nötigen finanziellen Mittel zu sichern, um ihre Entwicklung nachhaltig zu betreiben.
Mit der Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO stellt das Amtsgericht fest, dass das noch vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens zu decken. Damit bleibt den Gläubigern nur der Weg, ihre Ansprüche außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen – ein Weg, der oft wenig Aussicht auf Erfolg verspricht.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig: Die Gesellschaft selbst oder auch andere Beteiligte können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese Beschwerde muss beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden und bedarf der Schriftform oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Wird keine Beschwerde eingelegt, erlangt die Entscheidung Rechtskraft und die Vancy GmbH wird ohne die Möglichkeit eines geregelten Verfahrens aufgelöst werden müssen – ein Schicksal, das viele junge Unternehmen ereilt, die an der Finanzierung scheitern, noch bevor sie ihre Ideen voll entfalten konnten.
Amtsgericht Charlottenburg, 3. Juli 2025
Aktenzeichen: 3613 IN 1565/25