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Keine Mittel für ein Verfahren: Insolvenz der Zebra two GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 36z IN 8407/24 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 4. Juli 2025 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zebra two GmbH abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Holtzendorffstraße 12 in 14057 Berlin war im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 267722 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Lukasz Dominik Pietuchowski vertreten.

Die Zebra two GmbH war im Betrieb von Spielautomaten tätig – ein Geschäftszweig, der in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch zunehmende Regulierung und wachsenden Wettbewerbsdruck, immer schwieriger geworden ist. Offensichtlich war der wirtschaftliche Spielraum der Gesellschaft bereits so weit ausgeschöpft, dass selbst die Kosten eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr gedeckt werden können.

Mit der Abweisung nach § 26 InsO wird festgestellt, dass kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist, um ein Verfahren zu finanzieren. Für die antragstellende Gläubigerin und mögliche weitere Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen faktisch uneinbringlich bleiben.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht in Stein gemeißelt: Innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen kann gegen diesen Beschluss beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde eingelegt werden. Die Gläubigerin kann damit versuchen, eine andere Beurteilung zu erreichen, was jedoch in der Praxis selten Aussicht auf Erfolg hat, wenn tatsächlich keine Masse vorhanden ist.

Der Fall der Zebra two GmbH zeigt einmal mehr, wie schnell Unternehmen in der Glücksspiel- und Automatenbranche in Schieflage geraten können – und wie abrupt das wirtschaftliche Spiel enden kann, wenn keine Reserven mehr vorhanden sind, um Gläubiger wenigstens teilweise zu befriedigen.

Amtsgericht Charlottenburg, 4. Juli 2025
Aktenzeichen: 36z IN 8407/24

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