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Vorläufige Insolvenzverwaltung für M.A.R.S. GmbH angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH
Staatsanwaltschaft Rostock

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 07.07.2025 (Az.: 63 IN 249/25) hat das Amtsgericht Cottbus die vorläufige Insolvenzverwaltung für die GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Spremberger Straße 4, 03130 Tschernitz, angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim AG Cottbus unter HRB 7908 CB eingetragen und wird von Geschäftsführer Nico Succolowsky vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus, bestellt.

Die wesentlichen Maßnahmen:

  • Verfügungen über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Den Schuldnern der GmbH wird verboten, an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, laufende Vollstreckungen werden eingestellt.

  • Der Insolvenzverwalter darf Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher nehmen und bei Dritten Auskünfte einholen.

  • Er wird beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsbehelf:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingereicht werden. Eine Einreichung ist schriftlich oder elektronisch möglich, eine einfache E-Mail reicht nicht. Das Dokument muss qualifiziert signiert oder über einen sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.

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