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Insolvenzantrag der Michelangelo Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 224/25 hat das Amtsgericht Landshut am 30. Juni 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Michelangelo Verwaltungs GmbH mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bergstraße 11 in 84172 Buch am Erlbach und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRB 9875 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre Geschäftsführerin Frau Daniela Maier sowie die Kanzlei Sigl Rechtsanwälte aus Landshut.

Die Michelangelo Verwaltungs GmbH war als klassische Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft tätig. Ihr Geschäftszweck bestand vor allem im Erwerb und in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Sie fungierte insbesondere als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Michelangelo GmbH & Co. KG.

Wie bei vielen Komplementärgesellschaften lag ihre Hauptaufgabe in der strategischen Steuerung und Haftungsübernahme. Ein eigenes operatives Vermögen war in der Regel nicht vorhanden oder nur in sehr begrenztem Umfang. Genau dies führte nun dazu, dass das Amtsgericht den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abwies: Die vorhandenen Mittel reichen nicht einmal aus, um die Kosten eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens zu decken.

Für die Gläubiger bedeutet diese Abweisung eine schwierige Situation. Ihnen bleibt nun nur der Weg, ihre Ansprüche außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens durchzusetzen – oft ein mühsames Unterfangen ohne gesicherte Aussichten auf Erfolg.

Die Gesellschaft sowie alle betroffenen Parteien haben jedoch noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Landshut einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Wird innerhalb dieser Frist keine Beschwerde erhoben, wird die Entscheidung rechtskräftig.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht ein weiterer Schritt in einer meist endgültigen Abwicklung. Für die Michelangelo Verwaltungs GmbH könnte dies das endgültige Aus bedeuten – sofern nicht noch kurzfristig neue Mittel aufgebracht werden, um die Verfahrenskosten zu sichern.

Amtsgericht Landshut, 30. Juni 2025
Aktenzeichen: IN 224/25

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