Unter dem Aktenzeichen 56 IN 13/25 hat das Amtsgericht Lüneburg am 7. Juli 2025 um 07:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ASMA-Logistik GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Oldendörpsfeld 1a in 21435 Stelle ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 208861 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Gyulfer Niyazi und Tekin Atilir vertreten, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Die ASMA-Logistik GmbH ist in der Logistikbranche tätig und hat sich darauf spezialisiert, Transporte und Lagerdienstleistungen für Unternehmen unterschiedlichster Branchen zu organisieren. Der Sektor ist geprägt von starkem Wettbewerb, hohem Kostendruck und engen Margen – keine einfachen Voraussetzungen, wenn Liquidität oder Aufträge ins Wanken geraten.
Mit der jetzt getroffenen Entscheidung will das Insolvenzgericht eine unkontrollierte Veränderung der Vermögenslage verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt, dessen Büro am Gänsemarkt 45 in 20354 Hamburg ansässig ist.
Von nun an dürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Gelder oder Vermögenswerte mehr ohne Aufsicht abfließen können.
Die Schuldner der ASMA-Logistik GmbH sind ausdrücklich dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Gesellschaft erfolgen – oder direkt an ihn selbst.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können, soweit sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln, in gleicher Frist Rechtsmittel einlegen.
Mit dieser Anordnung ist der erste Schritt getan, um die finanzielle Lage der ASMA-Logistik GmbH zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine geregelte Abwicklung notwendig ist. Für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden beginnt damit eine Zeit der Ungewissheit – aber auch eine Phase, in der unter Aufsicht Chancen für eine Sanierung bestehen könnten.
Amtsgericht Lüneburg, 07. Juli 2025
Aktenzeichen: 56 IN 13/25