Aktenzeichen: 256 IN 68/25
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 07.07.2025
Die 123-Mietkonzept GmbH, Westenhellweg 4, 59192 Bergkamen, vertreten durch Geschäftsführer Michael Pokar (Asternweg 7, 44532 Lünen), ist im Geschäftszweig Vermietung von Baumaschinen, Anhängern, Party- und Freizeitbedarf tätig.
Anordnung:
-
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
-
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
-
Den Schuldnern der GmbH wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
-
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
-
Zwangsvollstreckungen (einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung) werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.