Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für 123-Mietkonzept GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 256 IN 68/25
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 07.07.2025

Die 123-Mietkonzept GmbH, Westenhellweg 4, 59192 Bergkamen, vertreten durch Geschäftsführer Michael Pokar (Asternweg 7, 44532 Lünen), ist im Geschäftszweig Vermietung von Baumaschinen, Anhängern, Party- und Freizeitbedarf tätig.

Anordnung:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Den Schuldnern der GmbH wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungen (einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung) werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Trotz sinkender Automatenzahl: Bargeldversorgung in Deutschland laut Bundesbank gesichert

Next Post

Solides Fundament, flexibles Management: MEAG EuroFlex überzeugt mit stabiler Performance