Aktenzeichen: 613 IN 275/25
Die wirtschaftlich angespannte Lage der AKTIVA Personal-Leasing GmbH mündet in einen entscheidenden Schritt: Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am 27. Juni 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 7832 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Ellen Simon und ist schwerpunktmäßig im Personal-Leasing tätig. Vertreten wird die Schuldnerin im Verfahren durch die Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, bestellt. Er ist erreichbar unter Tel.: +49 (6021) 35010, Fax: +49 (6021) 350111, E-Mail: l.staab@feldmann-klug.de.
Mit dieser Anordnung wird sichergestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ohne Kontrolle verändert werden kann. Verfügungen der AKTIVA Personal-Leasing GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Unter diese Anordnung fällt ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, was bedeutet, dass auch Forderungen nur noch unter seiner Kontrolle beglichen oder eingezogen werden dürfen.
Ziel dieser vorläufigen Maßnahme ist es, das Vermögen zu sichern und eine Grundlage zu schaffen, um zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen in eine geordnete Abwicklung geführt werden muss.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Entscheidend ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine Erklärung zu Protokoll bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich, sie muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Aschaffenburg eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, aber die Beschwerde muss eigenhändig oder durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind und über einen sicheren Übermittlungsweg – wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) – eingereicht werden.
Weitere Hinweise zur elektronischen Einreichung finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie auf www.justiz.de.
Ob sich die AKTIVA Personal-Leasing GmbH aus dieser Lage heraus sanieren kann oder in die vollständige Abwicklung gehen muss, wird sich nun unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters zeigen.
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 27.06.2025