Aktenzeichen: 505 IN 163/25
Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 um 14:36 Uhr hat das Amtsgericht Wuppertal einen entscheidenden Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens der Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG angeordnet: Die Gesellschaft wird unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Die im Handelsregister Wuppertal unter HRA 24449 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Landstraße 49, 42781 Haan, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Yaribo GmbH (HRB 27889), deren Geschäftsführer Herr Yildirim Yar ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Rußwurm, Graf-Adolf-Platz 1–2, 40213 Düsseldorf, bestellt. Mit dieser Maßnahme wird das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen geschützt und der Grundstein für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung gelegt.
Ab sofort gilt: Verfügungen der Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen die Schuldner der Gesellschaft – die sogenannten Drittschuldner – nicht mehr direkt an die Gesellschaft zahlen. Vielmehr ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Mit dieser Sicherungsmaßnahme sollen unkontrollierte Vermögensverschiebungen verhindert und die Gläubigerinteressen gewahrt werden. Ob am Ende eine Sanierung möglich ist oder eine Abwicklung unausweichlich bleibt, wird sich im weiteren Verfahren entscheiden.
Amtsgericht Wuppertal, 27.06.2025