Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website lynxmarket.org. Nach ihren Erkenntnissen erbringt der Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte-Geschäften.
Auf der Website tritt der Anbieter lediglich unter dem Namen Lynxmarket auf – ohne Angabe einer Rechtsform oder eines Firmensitzes.
Keine Erlaubnis durch die BaFin
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne entsprechende Genehmigung handeln unerlaubt. Ob ein Unternehmen über eine Zulassung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Veröffentlichung der Warnung stützt sich auf:
-
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
-
§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Vorsicht bei Online-Investments
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter warnen generell vor den Risiken unseriöser Online-Anlageangebote. Sie raten, insbesondere bei unbekannten Anbietern im Internet, mit größter Vorsicht vorzugehen und vor einer Investition umfassend zu recherchieren.
Tipp für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wie Sie sich vor Betrugsmaschen auf dem Finanzmarkt schützen können, erfahren Sie in der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ der BaFin.