Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der NCT No Code Technologies GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zurückgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag mangels einer Masse abgewiesen, die die Kosten des Verfahrens decken könnte.
Damit ist das Unternehmen mit Sitz in Berlin vorerst nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren eingetreten. Der Beschluss datiert vom 12.03.2026 und betrifft die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 212488 geführte Gesellschaft.
Hintergrund der Entscheidung
Eine Zurückweisung mangels Masse bedeutet, dass aus Sicht des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Dazu zählen insbesondere die Gerichtskosten sowie die Kosten der Insolvenzverwaltung. Ist diese finanzielle Grundlage nicht vorhanden, kann das Verfahren nicht eröffnet werden.
Im konkreten Fall stellte das Gericht fest, dass die NCT No Code Technologies GmbH die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllt, weil die vorhandene Masse nicht ausreicht. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Verfahrens über das eigene Vermögen wurde daher abgewiesen.
Bedeutung für das Unternehmen
Für die Gesellschaft ist eine solche Entscheidung ein schwerer Einschnitt. Mit der Zurückweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bleibt das Unternehmen zwar formal bestehen, erhält aber nicht den geordneten Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass eine geordnete Abwicklung über das Insolvenzverfahren nicht stattfindet und offene Forderungen nur eingeschränkt durchgesetzt werden können.
Die Entscheidung zeigt zugleich, dass das Unternehmen offenbar nicht über ausreichende verwertbare Mittel verfügte, um die Verfahrenskosten zu decken. In solchen Fällen steht weniger die Sanierung als vielmehr die fehlende finanzielle Substanz im Mittelpunkt der gerichtlichen Prüfung.
Einordnung
Die Veröffentlichung vom 07.10.2026 dokumentiert einen typischen Fall einer Abweisung mangels Masse. Solche Beschlüsse werden von Insolvenzgerichten erlassen, wenn schon die Mindestvoraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gegeben sind. Für die betroffene Gesellschaft ist dies regelmäßig ein Hinweis auf eine wirtschaftlich besonders angespannte Lage.