Aktenzeichen: 504 IN 168/24
Ein weiterer Versuch, offene Forderungen noch über ein geordnetes Insolvenzverfahren zu sichern, ist gescheitert: Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 26. Juni 2025 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Novesia Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft abgewiesen – mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Lenneper Straße 24, 40591 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94406, wurde vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Petra Willberger. Der Insolvenzantrag der Gläubigerin war am 14. August 2024 gestellt und noch am selben Tag bei Gericht eingegangen. Doch mit der jetzigen Entscheidung ist klar: Es fehlt an ausreichendem Vermögen, um ein geordnetes Insolvenzverfahren überhaupt zu eröffnen.
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss oft den endgültigen Ausfall ihrer Forderungen – ohne Insolvenzmasse keine Verwertung, keine Verteilung, kein geregelter Ausgleich der Ansprüche.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf einsehbar. Für die Novesia Beratungsgesellschaft markiert dieser Schritt das faktische Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2025