Aktenzeichen: 97 IN 70/25
Die HurstBehrens Consulting UG (haftungsbeschränkt) aus Bonn steht ab dem 27. Juni 2025, 13:40 Uhr, unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies entschied das Amtsgericht Bonn im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens.
Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 28468, hat ihren Sitz in der Friedrich-Breuer-Straße 46, 53225 Bonn und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Nils Philip Hurst-Behrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Ab sofort gilt: Verfügungen der HurstBehrens Consulting UG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus ist es sämtlichen Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Zusätzlich wurde zum Schutz der Insolvenzmasse verfügt, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt sind – ausgenommen, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Diese Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen, und schaffen eine Grundlage für die Entscheidung, ob eine Sanierung möglich oder eine geordnete Abwicklung unausweichlich ist.
Amtsgericht Bonn, 27.06.2025