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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Profitlink GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 863/25

Nürnberg, 20. Juni 2025 – Die wirtschaftliche Lage der Profitlink GmbH, mit Sitz in der O’Brien-Straße 2, 91126 Schwabach, hat nun auch das Amtsgericht Nürnberg auf den Plan gerufen. Mit Beschluss vom heutigen Tage um 08:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet, um einer möglichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse entgegenzuwirken.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 36814 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Gesellschafter Werner Hecker. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, mit Sitz in der Archivstraße 3, 90408 Nürnberg (Aktenzeichen: 25/019658 / A/DS).

Zentrale Anordnungen im Überblick

1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er ist erreichbar unter Tel. +49(911)9512850 und Fax +49(911)95128510 sowie per E-Mail an advo@ra-dr-beck.de.

2. Einschränkungen der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über das eigene Vermögen – insbesondere die Einziehung von Außenständen – sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Die Profitlink GmbH darf ausstehende Forderungen nicht selbst einziehen. Diese Befugnis liegt nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) und dienen der Sicherung der Insolvenzmasse. Ziel ist es, eine ungeordnete Aushöhlung des Schuldnervermögens bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit:

  • der Verkündung der Entscheidung,

  • der Zustellung,

  • oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gemäß § 9 InsO – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären.

Auch eine Protokollierung bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, jedoch ist für die Fristwahrung der rechtzeitige Eingang in Nürnberg entscheidend. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerde vom Beschwerdeführer oder Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung benennen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail.
Erforderlich ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs, beispielsweise über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.justiz.de und www.ejustice-bw.de.

Mit dieser gerichtlichen Anordnung wird der Weg für eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der Profitlink GmbH bereitet. Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, bleibt nun der weiteren Entwicklung und der Bewertung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorbehalten.

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