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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Objekt Schwäbisch Gmünd 2 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 225/25

Tübingen, 20. Juni 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat am heutigen Vormittag um 10:27 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die Objekt Schwäbisch Gmünd 2 GmbH, mit Sitz in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, eine weitreichende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 778705 geführt und vertreten durch Geschäftsführer Thomas Schmitt, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand der Schuldnerin hat das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Damit ist der Weg für die vorläufige Insolvenzverwaltung geebnet.

Zentrale Anordnungen des Gerichts

1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt:
Jegliche Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.

2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0711 96689481 erreichbar.

3. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin unterstehen nicht mehr ihrer eigenen Verfügungsgewalt, sondern fallen in die alleinige Zuständigkeit des Verwalters. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Forderungen einzuziehen und alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.

4. Zahlungsverbote und Anweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin ist es ab sofort untersagt, Zahlungen an die Objekt Schwäbisch Gmünd 2 GmbH zu leisten. Sie haben künftige Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

5. Einsichts- und Zutrittsrechte des Verwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen durchzuführen sowie Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet.

6. Prüfauftrag als Sachverständiger:
Zusätzlich wurde Jochen Sedlitz beauftragt, in seiner Funktion als Sachverständiger zu untersuchen, ob ein insolvenzrechtlicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung

Die Veröffentlichung dieser Maßnahme erfolgt über das elektronische Informationssystem für Insolvenzbekanntmachungen. Sie bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert und wird spätestens sechs Monate nach Beendigung oder Aufhebung gelöscht (§ 3 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung – maßgeblich ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

Elektronische Einreichungen sind ebenfalls zulässig, jedoch nicht per E-Mail. Details hierzu finden sich auf www.ejustice-bw.de.

Mit diesem Beschluss ist der Weg zur möglichen Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geebnet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ein geregeltes Abwicklungsverfahren eingeleitet werden muss.

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