Aktenzeichen: 10 IN 63/25
Vechta, 19. Juni 2025 – Die wirtschaftlichen Turbulenzen bei der J & M Balance Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Lange Straße 46, 49377 Vechta, haben nun auch offiziell eine neue rechtliche Dimension erreicht. Das Amtsgericht Vechta hat an diesem Tag um 19:00 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Die Firma, im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 221538 eingetragen, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Abeln.
Die Entscheidung des Gerichts bringt einschneidende Konsequenzen mit sich: Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll der Zugriff auf das verbliebene Vermögen geregelt und einem möglichen Gläubigerbenachteiligungsrisiko vorgebeugt werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei WILLMERKÖSTER mit Sitz in der Pariser Straße 6a in Vechta bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 04441-914980 sowie per E-Mail an malte.koester@willmerkoester.de erreichbar.
Die Gläubiger der Gesellschaft sind ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Anordnung dient nicht nur der Sicherung des Vermögens, sondern auch der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Vechta eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger, die gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 die internationale Zuständigkeit in Frage stellen möchten, sind zur Einlegung der Beschwerde berechtigt.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – nach Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung. Die Beschwerde muss bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereicht werden: govello-1270807218639-000214169.
Form und Inhalt der Beschwerde unterliegen bestimmten Anforderungen: Sie muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt, von dem Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sowie begründet werden. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen, ebenso wie – im Falle einer teilweisen Anfechtung – der betroffene Umfang.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu Ihren Rechten und zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Vechta unter:
www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de
Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch postalisch zur Verfügung.