Aktenzeichen: 10 IN 64/25
Vechta, 19. Juni 2025 – Das Amtsgericht Vechta hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der J & M Asset Management GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lange Straße 46, 49377 Vechta, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Dies geschah mit gerichtlichem Beschluss am 19.06.2025 um 19:00 Uhr. Die betroffene Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 208684, wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die J & M Balance Verwaltungs GmbH, vertreten wiederum durch deren Geschäftsführer Christoph Abeln mit Wohnsitz in Wunstorf.
Mit der gerichtlichen Anordnung tritt eine weitreichende Veränderung in der unternehmerischen Handlungsfähigkeit der Antragsgegnerin ein. Fortan sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als solcher wurde durch das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Kanzlei WILLMERKÖSTER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 04441-914980 sowie per E-Mail an malte.koester@willmerkoester.de erreichbar.
Schuldner der Gesellschaft sind aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung der neuen insolvenzrechtlichen Vorgaben Leistungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und sichert die geordnete Verwaltung des verbliebenen Vermögens.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Vechta eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragsgegnerin hat das Recht, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Beschwerde befugt, etwa bei Einwendungen gegen die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – mit Ablauf von zwei Tagen nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzureichen oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Vechta. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet und begründet werden sowie den angefochtenen Beschluss benennen.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu den Datenschutzrechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Vechta unter www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de. Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch in gedruckter Form zur Verfügung.