Aktenzeichen: 3 IN 438/25
Pleidelsheim / Stuttgart, 20. Juni 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Özkan Tankstellen GmbH mit Sitz in der Badbrunnenstraße 6, 74385 Pleidelsheim, haben zu einem gerichtlichen Eingreifen geführt. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat im Rahmen des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin heute um 09:30 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 791080 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ibrahim Özkan. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart.
Gerichtliche Anordnungen im Überblick
1. Zwangsvollstreckungen gestoppt:
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, bestellt. Kontakt:
Telefon: 0711 23889-555
E-Mail: MSchuster@schultze-braun.de
3. Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin:
Die Özkan Tankstellen GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft insbesondere:
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Bankkonten
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Außenstände (Forderungen)
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist auch befugt, Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen und darüber zu verfügen – unter Einhaltung der Maßgaben des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 07.02.2019 und 24.01.2019).
4. Handlungsbefugnisse des Insolvenzverwalters:
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Gelder und Forderungen einzuziehen sowie Schecks entgegenzunehmen. Zudem kann er Auskünfte von Banken und weiteren Dritten einholen. Er ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und erforderliche Informationen von der Schuldnerin zu verlangen.
5. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Özkan Tankstellen GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
6. Gutachterlicher Auftrag:
Dr. Schuster wurde darüber hinaus beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein rechtlicher Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren gegeben ist und welche Fortführungsaussichten für das Unternehmen bestehen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses in einem elektronischen Informationssystem wird dort gespeichert. Wird das Verfahren eröffnet, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Verfahrensaufhebung (§ 3 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit:
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Verkündung,
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Zustellung, oder
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wirksamer öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg
einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine Abgabe bei einem anderen Amtsgericht ist möglich – entscheidend ist jedoch der rechtzeitige Eingang in Ludwigsburg.
Anmerkung zur elektronischen Einreichung:
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Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
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Rechtsbehelfe müssen elektronisch signiert oder über sichere Übermittlungswege wie das besondere Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP eingereicht werden.
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Ausführliche Informationen finden sich unter www.ejustice-bw.de oder www.justiz.de.
Der gerichtliche Beschluss markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Özkan Tankstellen GmbH. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob Sanierungschancen bestehen oder ob das Unternehmen endgültig in die Regelinsolvenz übergeht.