Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung in Weimar eine weitreichende Entscheidung getroffen: Das sogenannte „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren soll in Deutschland abgeschafft werden. Der Beschluss wurde mit breiter Mehrheit gefasst, die Initiative dazu ging von Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Ministerkonferenz ruft den Bund nun auf, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) entsprechend zu ändern.
Was ist „begleitetes Trinken“?
Nach geltendem Recht – konkret § 9 Abs. 1 Satz 2 JuSchG – dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt konsumieren, sofern sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Diese Regelung wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Während Befürworter darin einen Ansatz zur frühzeitigen Erziehung zu maßvollem Konsum sehen, verweisen Kritiker auf die gesundheitlichen und entwicklungspsychologischen Risiken.
Warum die Forderung nach Abschaffung?
Die Gesundheitsministerinnen und -minister begründen ihren Vorstoß mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die negativen Folgen frühen Alkoholkonsums. Studien zeigen, dass der Konsum von Alkohol im Jugendalter zu dauerhaften Schädigungen des Gehirns, zu erhöhtem Suchtpotenzial im späteren Leben sowie zu sozialen Fehlentwicklungen führen kann. Insbesondere der noch nicht vollständig ausgereifte präfrontale Cortex, der für Impulskontrolle und Risikobewertung zuständig ist, reagiert besonders empfindlich auf Alkohol.
In ihrem Beschluss betont die Ministerkonferenz:
„Das bisherige Signal, dass begleiteter Alkoholkonsum gesellschaftlich akzeptiert sei, steht im Widerspruch zu den Zielen einer modernen Gesundheits- und Präventionspolitik.“
Der Alkoholkonsum Jugendlicher sei nach wie vor ein öffentliches Gesundheitsproblem, auch wenn in den letzten Jahren insgesamt ein Rückgang der Konsumzahlen zu beobachten sei. In der Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen gebe es weiterhin hohe Raten von Rauschtrinken und alkoholbedingten Klinikaufenthalten.
Rolle der Eltern und pädagogischer Auftrag
Die bisherige Regelung war darauf ausgelegt, Eltern als aktive Begleiter in die Konsumaufsicht einzubinden. Tatsächlich wurde das „begleitete Trinken“ jedoch häufig als Eintrittstor in eine frühe Alkoholgewöhnung verstanden – teils sogar missverstanden als pädagogisch legitimiertes Trinken in familiärem Rahmen.
Die Ministerkonferenz will diesen Interpretationen nun einen klaren Riegel vorschieben: Der Schutz von Minderjährigen solle nicht durch sozialkulturelle Toleranz gegenüber Alkohol relativiert werden, sondern durch gesetzliche Klarheit und Prävention gestärkt werden.
Was würde sich mit der Gesetzesänderung ändern?
Mit der geforderten Gesetzesänderung würde das begleitete Trinken ersatzlos gestrichen, sodass der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich untersagt wäre – unabhängig davon, ob eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist oder nicht. Ab 16 Jahren dürften weiterhin Bier, Wein und Sekt konsumiert werden, Spirituosen blieben wie bisher erst ab 18 erlaubt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Forderung der Gesundheitsministerkonferenz richtet sich an den Bund, insbesondere an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort müsste ein Gesetzesentwurf vorbereitet und in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Für eine Änderung des Jugendschutzgesetzes ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Ob und wann eine solche Gesetzesreform kommt, hängt von der politischen Mehrheitslage sowie von der Position der Bundesregierung ab. In der Vergangenheit gab es aus einzelnen Fraktionen wiederholt kritische Stimmen zum begleiteten Trinken – eine breite parteiübergreifende Initiative wäre daher denkbar.
Fazit: Ein Signal für mehr Schutz und Prävention
Mit dem Vorstoß setzen die Länder ein deutliches Zeichen in Richtung stärkeren Jugendschutzes und einer klareren Alkoholpolitik. Sollte der Bund dem Appell folgen, würde dies eine wichtige Weichenstellung in der Präventionsarbeit bedeuten – und ein Signal an Eltern, Schulen und Gesellschaft, den Umgang mit Alkohol im Jugendalter grundsätzlich zu hinterfragen.