Frage: Frau Bontschev, die TEN31 Bank AG hat zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeladen. Was sind aus Ihrer Sicht die auffälligsten Punkte der Tagesordnung?
RAin Bontschev: Zwei Punkte stechen besonders hervor. Zum einen die Vertagung der Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats – das ist in Hauptversammlungen keineswegs die Regel und kann ein Zeichen dafür sein, dass es noch offene Fragen gibt, etwa im Hinblick auf vergangene Geschäftsführungs- oder Überwachungstätigkeit. Zum anderen die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, was signalisiert, dass sich das Unternehmen weitere Handlungsspielräume für künftige Kapitalmaßnahmen sichern möchte.
Frage: Was bedeutet die Vertagung der Entlastung genau?
RAin Bontschev: Die Entlastung ist ein aktienrechtlicher Vertrauensbeweis. Sie bedeutet rückblickend die Billigung der Amtsführung. Wird sie nicht beschlossen, lässt das bewusst einen Bewertungsspielraum offen. Es kann interne Prüfungen geben oder es stehen unter Umständen noch Informationen aus. Für Aktionäre ist das ein Warnsignal: Offenbar ist sich der Aufsichtsrat noch nicht einig oder es steht eine vertiefte Beurteilung aus, etwa wegen Bilanzfragen, Compliance-Themen oder externer Prüfberichte.
Frage: Im zweiten Schwerpunkt geht es um eine neue Kapitalerhöhung. Können Sie das rechtlich einordnen?
RAin Bontschev: Ja. Die Gesellschaft möchte sich erneut ein sogenanntes genehmigtes Kapital schaffen. Das bedeutet: Der Vorstand soll – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – das Grundkapital bis zum Jahr 2029 um bis zu 6 Millionen Euro erhöhen dürfen, und zwar durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen. Das erlaubt dem Vorstand, flexibel auf Kapitalbedarfe zu reagieren, ohne jedes Mal eine neue Hauptversammlung einberufen zu müssen. Gleichzeitig verwässert dies potenziell die Anteile der bestehenden Aktionäre – was je nach Ausgestaltung kritisch zu sehen ist.
Frage: Der Bilanzgewinn wird vollständig in die Rücklagen gestellt. Was sagt das über die wirtschaftliche Lage der Bank aus?
RAin Bontschev: Die Einbehaltung des Bilanzgewinns – in diesem Fall rund 193.000 Euro – zur Stärkung der Gewinnrücklagen ist eine vorsichtige Maßnahme. Es fließt keine Dividende an die Aktionäre. Für ein Wachstumsunternehmen oder eine Bank, die sich kapitalstark für neue Projekte aufstellen will, kann das nachvollziehbar sein. Aktionäre sollten allerdings genau prüfen, ob dies mit ihren Renditeerwartungen vereinbar ist.
Frage: Wie bewerten Sie die formalen Rahmenbedingungen der Versammlung – etwa zur Teilnahme oder zur Stimmrechtsausübung?
RAin Bontschev: Die TEN31 Bank AG organisiert die Hauptversammlung physisch, also mit Anwesenheit der Aktionäre. Eine virtuelle Teilnahme, Briefwahl oder Online-Abstimmung ist nicht vorgesehen. Das entspricht dem geltenden Recht, wirkt im Jahr 2025 aber nicht mehr besonders investorenfreundlich. Gerade für kleinere Aktionäre oder ausländische Anteilseigner ist das eine hohe Hürde. Wer nicht teilnehmen kann, muss also eine Vollmacht an einen Vertreter erteilen, um sein Stimmrecht wahrzunehmen.
Frage: Gibt es weitere Punkte, auf die Aktionärinnen und Aktionäre besonders achten sollten?
RAin Bontschev: Ja. Zum einen betrifft das die Aufsichtsratsvergütung, die mit pauschalen Festbeträgen festgelegt wird – bis zu 24.000 Euro für den Vorsitzenden. Aktionäre sollten prüfen, ob das Verhältnis zu Unternehmensgröße und -ertrag angemessen ist. Zum anderen ist die Frist zur Einreichung von Gegenanträgen wichtig: Diese müssen spätestens bis zum 3. Juli 2025, 24:00 Uhr eingehen, um in die Versammlung aufgenommen zu werden.
Frage: Ihr Fazit zur Hauptversammlung der TEN31 Bank AG 2025?
RAin Bontschev: Diese Hauptversammlung zeigt, dass für Aktionäre juristisches Verständnis und Aufmerksamkeit gefragt sind. Die Vertagung der Entlastung, die Erweiterung des genehmigten Kapitals und der Verzicht auf Dividenden sind wichtige Weichenstellungen. Wer Anteilseigner ist, sollte diese Versammlung ernst nehmen, Fragen stellen und sich frühzeitig informieren, um seine Rechte wirksam wahrnehmen zu können.
Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einordnung.
RAin Bontschev: Sehr gern.