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Fäden verloren – Freshalpaca UG (haftungsbeschränkt) scheitert an der Insolvenzmasse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Münster
Aktenzeichen: 70 IN 12/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Freshalpaca UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Münster mit Beschluss vom 2. Juni 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit endet der unternehmerische Weg der Gesellschaft ohne geregelten Abwicklungsprozess.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21772 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Neubrückenstraße 16, 48143 Münster, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn David Immanuel Frank, der ebenfalls unter derselben Adresse gemeldet ist. Die Gesellschaft war im Textilhandel tätig – ein Markt, der durch hohe Konkurrenz, Preisdruck und Digitalisierung zunehmend herausfordernder geworden ist.

Der Insolvenzantrag, am 20. Februar 2025 gestellt und am selben Tag beim Gericht eingegangen, war ein letzter Versuch der Freshalpaca UG, ihr wirtschaftliches Ende in geordnete Bahnen zu lenken. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um selbst die Grundkosten des Verfahrens zu decken. In der Folge wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung: Kein Insolvenzverwalter, keine geordnete Verwertung, keine Quotenverteilung – und in aller Regel keine Aussicht auf Rückzahlung offener Forderungen. Für die Schuldnerin ist dies das endgültige Ende der Geschäftstätigkeit, auch wenn formell noch Eintragungen im Register bestehen.

So endet auch diese unternehmerische Geschichte leise – nicht mit einem großen Auftritt, sondern mit einem formellen Gerichtsbeschluss, der den wirtschaftlichen Zustand auf den Punkt bringt: kein Vermögen, keine Verfahrenseröffnung, kein Neuanfang.

Hinweis:
Der Beschluss des Amtsgerichts Münster liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

Ein Rechtsmittel – sofortige Beschwerde – kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eingelegt werden. Die Details zur Frist und Einreichung finden sich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

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