Aktenzeichen 6.50 IN 59/25
Amtsgericht Potsdam
Beschluss vom 28. Mai 2025
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SuccessCon UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Lindenallee 55, 14532 Stahnsdorf, wurde durch das Amtsgericht Potsdam entschieden, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund gemäß Insolvenzordnung vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin aber nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 InsO in Verbindung mit § 25 InsO ist damit eine Verfahrenseröffnung ausgeschlossen.
Die Entscheidung stützt sich insbesondere auf das vorliegende Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen, demzufolge das schuldnerische Vermögen in Höhe von lediglich 110,76 € den voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens von rund 2.500 € deutlich nicht genügt.
Die Kosten des abgewiesenen Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Verfahrenswert wurde auf 110,76 € festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde gemäß §§ 34 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Die Frist beginnt drei Tage nach Aufgabe des Beschlusses zur Post durch das Insolvenzgericht (§ 8 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzulegen:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
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die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung,
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die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird,
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und sie muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Damit endet das Verfahren um die SuccessCon UG (haftungsbeschränkt) nicht mit einem Sanierungsversuch, sondern mit einem klaren Signal: Es fehlt an der wirtschaftlichen Substanz, selbst für den minimalen Einstieg in ein Insolvenzverfahren. Ein weiterer Fall, in dem das Gericht nur noch feststellen kann, dass selbst das juristische Ende unbezahlbar geworden ist.